Fahrplanauskunft

FAQ

Die häufigsten Fragen auf einen Blick.

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Fahrt

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  • In Rödinghausen gilt die Kurzstrecke für Fahrten innerhalb einzelner Zonen und auf ausgewählten Strecken innerhalb der Gemeinde Rödinghausen. Ein Umstieg ist möglich.

  • Ticket für Kurzstrecken im Kreis Lippe gelten innerhalb bestimmter Zonen für 60 Minuten. Umstiege sind möglich.

  • In der Stadt Bielefeld und in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Herford (Ausnahme: Rödinghausen) gelten Kurzstrecken-Tickets für eine Fahrt über maximal vier Haltestellen auf einer Bus- oder Stadtbahn-Linie. Ein Umstieg ist nicht erlaubt.

    Die Nutzung von Nahverkehrszügen ist nicht möglich.

  • Ihre Fahrt können Sie mithilfe der Fahrplanauskunft planen. Dazu geben Sie Start und Ziel ein, worauf Ihnen verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können Sie anklicken und erhalten Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen.

  • Wenn Sie unsere Fahrplanauskunft für die Planung Ihrer Fahrten nutzen, erhalten Sie folgende Informationen:

    • Zug- oder Buslinien, die zwischen den ausgewählten Start- und Zielpunkt fahren
    • Abfahrtszeiten
    • Zwischenhalte
    • Umstiege
    • Ausfälle, Verspätungen oder Einschränkungen
    • Ticketauswahl und Preise (über die Option "Fahrpreise und Tarifinformationen")
    • Weitere Informationen wie den Geltungsbereich und die Preisstufe eines Tickets (über "Fahrpreise und Tarifinformationen" und Klick auf die Icons neben dem Ticketnamen)
    • Zudem können Sie bestimmte Suchoptionen auswählen wie die Wahl der Verkehrsmittel (z. B. nur Nahverkehr) oder die Nutzung von Fahrrad und ÖPNV.
  • Um herauszufinden, welche Preisstufe eine Fahrt hat, nutzen Sie unsere Fahrplanauskunft.

    So funktioniert es:

    • Geben Sie Start und Ziel in der Fahrplanauskunft ein. Das kann ein Bahnhof oder eine Haltestelle sein.
    • Wählen Sie aus den vorgeschlagenen Fahrten die passende Fahrt aus.
    • Sie erhalten dann die Möglichkeit, sich geeignete Tickets für die entsprechende Fahrt anzeigen zu lassen. Klicken Sie auf diese Option. Ihnen wird dann eine Liste von Tickets angezeigt.
    • Neben den Ticketnamen befinden sich zwei Icons. Wählen Sie das passende Ticket und klicken Sie auf das rechte Icon mit dem WestfalenTarif-Logo. Sie erhalten dann weitere Informationen. Dabei wird Ihnen u. a. die jeweilige Preisstufe genannt.
  • Informationen zu Bus- oder Zuglinien, die in einer Region fahren, erhalten Sie in den Liniennetzplänen.

    Liniennetzpläne sind schematische Karten. Sie zeigen die Streckenverläufe, Haltepunkte und Umsteigemöglichkeiten von Bus- oder Zuglinien.

     

  • Informationen zu den Haltestellen und Abfahrtszeiten einer Buslinie erhalten Sie in den Linienfahrplänen.

    So geht's:

    • Wenn Sie mit dem Bus fahren möchten, wählen Sie das Gebiet aus, in dem Sie unterwegs sein möchten (z. B. Kreis Gütersloh). Wenn Sie den Zug nutzen möchten, wählen Sie die Kategorie Zugverkehr aus.
    • Geben Sie die Liniennummer oder den Ort in das Suchfeld ein.
    • Klicken Sie auf Download und der Fahrplan der entsprechenden Linie wird Ihnen angezeigt. Dort finden Sie alle Haltestellen der Linie sowie die jeweiligen Abfahrtszeiten.
  • Wenn sich ein Zug, ein Bus oder die Stadtbahn um mehr als 20 Minuten verspätet oder ausfällt, können Sie auf andere Verkehrsmittel (z. B. ICE, Taxi) umsteigen und die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen. So erreichen Sie Ihr Ziel trotz Verspätung oder Ausfall.

    Die Kosten für das alternativ gewählte Verkehrsmittel werden Ihnen vom Verkehrsunternehmen erstattet.

    Alles zur Mobilitätsgarantie NRW sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.

     

Tickets

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    • Tickets wie Einzeltickets, Tagestickets oder Monatstickets können Sie an den folgenden Stellen kaufen: im Bus, am Ticketautomaten in den Bahnhöfen, Stadtbahn-Haltestellen und in bestimmten Zügen, in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen, in den Mobilitätsberatungen der OWL Verkehr GmbH, in Verkaufsstellen, in Online-Shops und per App.
    • Tickets im Abonnement können Sie per Online-Bestellung, über ein Bestellformular oder vor Ort in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen bestellen. Das Deutschlandticket kann zusätzlich auch per App erworben werden.
    • Tickets wie Schülertickets und Jobtickets sind nicht im freien Verkauf erhältlich. Fragen Sie daher bei der Schule oder Ihrem Arbeitgeber nach, ob das entsprechende Ticket an der Schule bzw. im Unternehmen angeboten wird.
    • Weitere Informationen zum Thema Ticketkauf finden Sie hier.

     

  • In TeutoOWL können Sie über folgende Apps Tickets kaufen:

    • OWLmobil App
    • Lippemobil App
    • App Stadtbus GT
    • moBiel YOU App
    • 3.2.1 App
    • NRWay App

    Die Download-Links der Apps finden Sie hier.

  • Ein Zeitticket ist ein Ticket mit unbegrenzter Fahrtenanzahl: Sie können in einem bestimmten Zeitraum beliebig viele Fahrten mit dem Ticket unternehmen. Zeittickets sind z. B. TagesTicket24, 7 TageTicket, 30 TageTicket, Abo.

  • Kindertickets gelten für Personen bis einschließlich 14 Jahren. Ab dem 15. Geburtstag wird ein reguläres Ticket benötigt. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Kinder bis zum 7. Lebensjahr, die noch keine Schule besuchen, fahren in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket kostenlos.

  • Wenn Sie ein 4erTicket oder 4er KinderTicket vor der Tarifänderung am 1. August eines Jahres erworben haben, dann können Sie das Ticket noch drei Monate nach dem 1. August nutzen. Nach den drei Monaten ist es ungültig.

    • Möchten Sie sich das Ticket erstatten lassen, dann geht das nur vor der Tarifänderung zum 1. August, aber nicht mehr nach dem 1. August.
    • Nach dem 1. August haben Sie die Möglichkeit, das Ticket umzutauschen. Dies ist bis zu drei Jahre nach der jeweiligen Tarifänderung möglich.
    • Wenden Sie für die Erstattung oder den Umtausch an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das Ticket erworben haben.
  • Hunde und andere Tiere können im WestfalenTarif und ganz Nordrhein-Westfalen kostenlos mitgenommen werden. Ihr Hund benötigt daher kein eigenes Ticket.

     

  • Bitte achten Sie bei der Mitnahme von Tieren auf die folgenden Punkte:

    • Wenn Sie einen Hund mitnehmen, leinen Sie diesen an. Sonstige Tiere müssen in einem geeigneten Behälter mitgenommen werden.
    • Bringen Sie Ihren Hund nicht auf einen Sitzplatz unter.
    • Andere Fahrgäste dürfen durch das Tier nicht belästigt werden.
    • Auch die Sicherheit und Ordnung darf durch das Tier nicht gefährdet werden.

    Die Mitnahme von Tieren ist in den Beförderungsbedingungen NRW geregelt.

Abo

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  • Personalisierte Abos gelten für eine bestimmte Personen. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich. Bei Verlust des Tickets erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr Ersatz. Übertragbare Abos können an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verlust gibt es keinen Ersatz.

     

  • Für die Bestellung eines Abos des WestfalenTarifs sowie des Deutschlandtickets gelten bestimmte Bestellfristen:

    • Die Abos des WestfalenTarifs und das Deutschlandticket müssen bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat bestellt werden.
    • Weitere Informationen zur Bestellung finden Sie hier.
  • Wenn Sie ein Abo bei der OWL Verkehr bestellen, dann wird der monatliche Betrag für Ihr Abo per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abgebucht.

  • Sie können auf unterschiedlichen Wegen Ihr Abo ändern oder in ein anderes Abo wechseln:

    Schnell und einfach das Abo ändern? Folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

  • Informieren Sie uns, wenn sich eine der folgenden persönlichen Angaben bei Ihnen geändert hat:

    • Bankverbindung
    • Adresse
    • Namesänderung
    • E-Mailadresse oder Telefonnummer

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein personalisiertes Abo oder das Deutschlandticket besitzen und Ihr Name sich geändert hat, erhalten Sie neue Abo-Tickets bzw. eine neue Chipkarte von uns. Damit die Änderung vollzogen werden kann, senden Sie uns die übrigen Abo-Tickets bzw. die Chipkarte zurück. Oder bringen Sie sie in eine unserer Mobilitätsberatungen vorbei.

     

  • Wenn Sie Ihr Abo bei der OWL Verkehr GmbH bestellt haben, können Sie einen der folgenden Wege nutzen, um zu kündigen:

    Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen:

    • Abos des WestfalenTarifs: jederzeit zum Ende eines Monats
    • Deutschlandticket: bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat

    Folgen Sie gerne auch unserer Schritt-für-Schrittanleitung.

    Sie sind nicht Abo-Kunde der OWL Verkehr? Die Kontaktdaten der Abo-Servicestellen der Verkehrsunternehmen finden Sie hier.

  • Ja, eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit gegen eine Gebühr von 30 Euro möglich.

  • Wenn Sie Abo-Tickets haben, die für die Zeit nach Ihrer Kündigung gelten, dann müssen Sie diese zurückgeben. Ansonsten wird die Kündigung nicht wirksam. Dies gilt auch für Chipkarten.

    So können Sie die Abo-Tickets/Chipkarte zurückgeben:

    • Schicken Sie uns die Abo-Tickets/Chipkarte zusammen mit der Kündigung zu. Wir empfehlen, den Brief per Einschreiben zu senden.
    • Geben Sie die Abo-Tickets/Chipkarte zusammen mit der Kündigung direkt in einer unserer Mobilitätsberatungen ab.

Tarif

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    • Mit einem Ticket des WestfalenTarifs können Sie in allen Bussen, Stadt-, Straßen-,S- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszügen der 2. Klasse (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) fahren. Sie können von einem Verkehrsmittel in ein anderes umsteigen, ohne erneut ein Ticket kaufen zu müssen.
    • Die Nutzung des Fernverkehrs (ICE, IC, EC) und privater Anbieter (z. B. Flixtrain, Flixbus) ist mit einem Ticket des WestfalenTarifs nicht möglich.
    • Auch die Nutzung von Nachtbussen ist nicht inbegriffen. Lokale Ausnahmen sind möglich. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

     

  • Der WestfalenTarif ist flächenmäßig der zweigrößte Nahverkehrstarif Deutschlands. Er umfasst den Raum Westfalen-Lippe und besteht aus fünf Teilräumen (TeutoOWL, Hochstift, Münsterland, Ruhr-Lippe und Westfalen-Süd). Über 60 Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger aus der Region arbeiten gemeinsam daran, Fahrgästen ein einfaches und zuverlässiges Nahverkehrsangebot zu bieten.

    Der WestfalenTarif verfügt über ein einheitliches Ticketsortiment. Dabei benötigen Fahrgäste nur ein Ticket und können alle drei Verkehrsmittel – Bus. Stadtbahn, Zug – nutzen.

    Ausfühliche Informationen zum WestfalenTarif erhalten Sie hier.

     

  • TeutoOWL ist einer der fünf Räume des WestfalenTarifs. Der Raum umfasst die Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Lippe, Gütersloh und die Stadt Bielefeld. Neben den einheitlichen Tickets des WestfalenTarifs gibt es im Raum TeutoOWL zusätzliche regionale Tickets.

    • Die BahnCard 25 und die BahnCard 50 werden im WestfalenTarif nicht anerkannt.
    • Mit der BahnCard 100 ist eine deutschlandweite Nutzung des Nahverkehrs möglich.
  • Übergangsbereiche sind bestimmte Gebiete, die an den WestfalenTarif-Raum grenzen. Tickets des WestfalenTarifs gelten in diesen Gebieten nur auf einzelnen Linien oder bei bestimmten Verkehrsunternehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Start- oder Zielort des Tickets im WestfalenTarif-Raum liegt oder dass der WestfalenTarif-Raum durchfahren wird.

    Eine Übersicht über die Übergangsbereiche des WestfalenTarifs finden Sie hier.

Nachtbus

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  • Nein, Tickets des WestfalenTarifs gelten nicht in den Nacht- und Discobussen in TeutoOWL. Es gelten gesonderte Ticketpreise. Denn die Verkehrsunternehmen moBiel, TWV-Bus und die BVO finanzieren das Nacht- und Discobus-Angebot eigenständig. Bei einigen Tickets wie dem Deutschlandticket oder einem Abo für die Preisstufe BI gelten Ausnahmen. Detaillierte Informationen zu den Nacht- und Discobuslinien sowie den Ausnahmeregelungen finden Sie hier.

  • In TeutoOWL fahren Nachtbusse im Kreis Herford, Kreis Gütersloh und in Bielefeld und Umgebung. Die Nachtbusse im Kreis Herford werden Discobusse genannt.

    Die Nacht- bzw. Discobusse fahren nur in bestimmten Nächten:

    • Discobusse im Kreis Herford fahren Freitagabend und in der Nacht von Freitag auf Samstag.
    • Nachtbusse im Kreis Gütersloh fahren in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.
    • Nachtbusse in Bielefeld und Umgebung fahren in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen.

    Nähere Informationen zu den Nacht- und Discobuslinien sowie den Fahrplänen erhalten Sie hier.

  • In TeutoOWL werden die Nacht- und Discobuslinien von unterschiedlichen Verkehrsunternehmen betrieben. Die Verkehrsunternehmen finanzieren die Nacht- und Discobusse eigenständig und legen daher die Preise fest. Eine Übersicht über die Preise der Nacht- und Discobuslinien finden Sie hier.

Anruf-Sammel-Taxi

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  • Für AST gilt Folgendes:

    • Für die Fahrt mit dem Anruf-Sammel-Taxi ist zusätzlich zu einem Ticket des WestfalenTarifs ein Zuschlag zu zahlen. Der Zuschlag ist abhängig vom jeweiligen Gebiet, in dem das AST unterwegs ist.

    Für ALF und Taxibusse gilt Folgendes:

    • Für die Anruf-Linien-Fahrt und die Taxibusse gelten die Tickets des WestfalenTarifs.
    • Für Zeitticket-Inhaber bedeutet das: Wenn Sie ein Zeitticket (z. B. Abo, MonatsTicket, 30 TageTicket, Deutschlandticket) haben, fallen keine weiteren Kosten an. Sie können die ALF und den Taxibus mit Ihrem Ticket nutzen.
    • Für Fahrgäste ohne Ticket bedeutet das: Sie kaufen sich ein Ticket für die Fahrt (z. B. EinzelTicket) bzw. es gilt ein gesonderter Tarif.

     

  • AST, ALF und Taxibusse fahren nur dann, wenn Sie als Fahrgast Ihren Fahrtwunsch zuvor anmelden. Die Anmeldung sollte zwischen 30 bis 60 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Die Fahrt wird direkt bei Fahrtantritt bezahlt.

    Sie können die Fahrt mit AST, ALF und Taxibussen über zwei Wege anmelden:

    • per Telefon
    • per Online-Buchung

    Halten Sie bei der Bestellung die Informationen zu Ihrer Fahrt bereit (z. B. Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle, Abfahrtszeit, Personenanzahl, Barzahlung).

    Ausführliche Informationen zur Bestellung von AST, ALF und Taxibussen finden Sie hier.

  • Informationen, ob eine Fahrt als AST, ALF oder Taxibusse angeboten wird, finden Sie auf den Seiten der Verkehrsunternehmen. Zudem können Sie in den Linienfahrplänen für Ihre Strecke nachschauen. Dort sind Fahrten von AST, ALF und Taxibussen entsprechend gekennzeichnet.

  • In TeutoOWL sind drei On-Demand-Verkehre unterwegs: Die Limo im Kreis Lippe, MeinAnton in Bielefeld und der Shuttle in der Stadt Gütersloh. Dabei fahren sie ohne festen Fahrplan und ohne festgelegte Haltestellen.

    Die Fahrt mit einem der On-Demand-Verkehre müssen Sie vorher telefonisch oder online anmelden. Die Informationen zur Bestellung von Limo, MeinAnton oder dem Shuttle finden Sie hier.

Fahrradmitnahme

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  • Für die Mitnahme von Fahrrädern im nordrhein-westfälischen Nahverkehr gelten die Beförderungsbedingungen NRW. Detaillierte Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zur Fahrradmitnahme.

    Hier die Regelungen zur Fahrradmitnahme im Überblick:

    • Fahrräder werden nur dann mitgenommen, wenn genügend Platz im Verkehrsmittel ist.
    • Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme.
    • Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen haben Vorrang.
    • Pro Person darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden.
    • Klappräder und E-Tretroller gelten als Handgebäck, wenn sie auf das kleinstmögliche Maß zusammengefaltet sind. Sie können dann kostenlos mitgenommen werden.
  • Wenn Sie Ihren E-Tretroller oder Ihr Klapprad auf das kleinste Maß zusammenfalten, gilt es als Handgebäck. Dann können Sie Ihren Tretroller oder Ihr Klapprad kostenlos mitnehmen. Dabei gilt: Nur ein Tretroller/Klapprad pro Person.

  • Bei bestimmten Abos und Monatstickets können Sie Fahrräder zu bestimmten Zeiten kostenlos mitnehmen.

    Hier gilt: Fahrräder können montags bis freitags ab 19 Uhr sowie am Wochenende und NRW-Feiertagen ganztägig mitgenommen werden.

    Auch beim TagesTicket24 1 Person besteht die Möglichkeit, Fahrräder ohne zusätzliches Ticket mitzunehmen.

    Pro Person darf maximal ein Fahrrad mitgenommen werden.

    Ob Ihr Ticket eine kostenlose Fahrradmitnahme beinhaltet, können Sie auf der entsprechenden Ticket-Seite nachlesen. Diese erreichen Sie über unsere Ticketübersicht.

     

     

Barrierefreies Reisen

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  • Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem grün-orangen Flächenaufdruck besitzen, können Sie den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland ohne den Kauf eines Tickets nutzen. Dafür ist erforderlich, dass Sie ein Beiblatt mit Wertmarke beantragen.

    Sie erhalten das Beiblatt mit Wertmarke bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Dabei übernehmen Sie einen Eigenanteil für die Wertmarke.

    Die Wertmarke ist ein Jahr lang gültig und kostet 91 Euro. Das Beiblatt mit Wertmarke gilt nur in Kombination mit Ihrem Schwerbehindertenausweis. Nehmen Sie daher beide Dokumente mit, wenn Sie mit Bus und Bahn unterwegs sind.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Begleitpersonen benötigen kein Ticket, wenn die schwerbehinderte Personen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" besitzt.

    Dabei gilt die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson:

    • wenn die Person mit dem Schwerbehindertenausweis ein Nah- oder Fernverkehr-Ticket hat
    • wenn die Person mit dem Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit Wertmarke besitzt und so im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung fährt

    Ausführliche Informationen finden Sie hier.

  • Aufgrund der Rutsch- und Kippgefahr sind an die Mitnahme von E-Scootern (Elektromobile) bestimmte Voraussetzungen gestellt:

    • Der E-Scooter muss für die Mitnahme geeignet sein und ist mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet.
    • Auch der Bus muss für die Mitnahme eines E-Scooters geeignet sein. Sie erkennen dies am E-Scooter-Piktogramm am Bus.
    • Der E-Scooter sollte nicht zu schwer sein. Person und E-Scooter sollten zusammen nicht mehr als 300 Kilogramm wiegen.
    • Als Fahrgast benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen "G" oder einen Nachweis über die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
    • Nehmen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bzw. Ihren Nachweis über die Kostenübernahme sowie einen Nachweis über die Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters mit.
    • Sie müssen den E-Scooter selbstständig rückwärts in den Bus fahren, diesen ordnungsgemäß parken und eigenständig aus dem Bus herausfahren.

    Weitere Infos zum barrierefreien Reisen finden Sie hier.

  • Ja, Kinderwägen werden im öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen kostenlos befördert.

Schülertickets

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  • Wenn du dein Schülerticket verloren hast, wende dich an das Verkehrsunternehmen, von dem das Schülerticket ausgegeben wird. Wenn du das nicht weißt, frag am besten bei deiner Schule nach.

    Wenn du dein Schülerticket von der OWL Verkehr erhältst, dann folge dieser Anleitung. Dir wird Schritt für Schritt erklärt, wie du Ersatz für dein Schülerticket bekommst.

  • Der Anspruch auf Erstattung der Schulwegfahrkosten ist abhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz. Es muss eine bestimmte Kilometeranzahl zwischen den beiden Orten vorhanden sein. Ist diese Kilometerzahl erreicht, erhalten die Schüler das Ticket über den Schulträger.

    Informationen dazu, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat, erhalten Sie bei der Schule bzw. beim Schulträger.

  • Die Ausgabe von Schülertickets ist davon abhängig, ob der Schulträger einen Vertrag mit einen Verkehrsunternehmen über ein Schülerticket geschlossen hat. Dabei entscheidet der Schulträger darüber, welches Schülerticket an der Schule angeboten wird. Es gibt Schülertickets, die nur für anspruchsberechtigte Schüler erhältlich sind und Schülertickets, die für anspruchsberechtigte und nicht-anspruchsberechtigte Schüler ausgegeben werden. Diese Tickets z. B. Deutschlandticket Schule, SchülerTicket Westfalen sind nicht im freien Verkauf erhältlich.

    Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben und an deren Schule kein Schülerticket für nicht-anspruchsberechtigte Schüler erhältlich ist, können andere Ticketsangebote für die Fahrt zur Schule und in der Freizeit nutzen.

    Diese Tickets sind im freien Verkauf erhältlich:

    • Deutschlandticket als reguläres Abo ohne Ermäßigung
    • KlimaTicket oder KlimaAbo für Schüler in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Herford (ausgenommen: Stadt Gütersloh, Enge, Spenge, Bünde und Hiddenhausen)
    • Schüler/AzubiMonatsTicket: Das Ticket ist nur mit Kundenkarte erhältlich. Für die Beantragung der Kundenkarte ist die Bestätigung der Schule erforderlich.
  • Selbstzahler sind Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben. Selbstzahler werden auch "nicht-anspruchsberechtigte Schüler" genannt.

  • Bestimmte Schülertickets wie das Deutschlandticket Schule oder das SchülerTicket Westfalen werden im Fakultativ- oder im Solidarmodell ausgegeben. Darüber entscheidet die jeweilige Schule.

    Fakultativmodell

    • Im Fakultativmodell sind die Ausgabe und der Preis des SchülerTickets Westfalen davon abhängig, ob der Schüler einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten hat oder nicht.
    • Anspruchsberechtigte Schüler erhalten ihr Ticket über die Schule oder einen Bestellschein. Sie zahlen gegebenenfalls einen Eigenanteil.
    • Nicht-anspruchsberechtigte Schüler bestellen das Schülerticket über einen Bestellschein. Dafür ist eine Bestätigung der Schule erforderlich. Für das Ticket zahlen nicht-anspruchsberechtigte Schüler einen bestimmten Betrag (z. B. beim Deutschlandticket Schule: 29 Euro pro Monat).

    Solidarmodell

    • Alle Schüler der Schule erhalten das jeweilige Schülerticket vom Schulträger.
    • Die Kosten für alle Schüler – egal, ob anspruchsberechtigt oder nicht-anspruchsberechtigt –  werden vom Schulträger komplett übernommen. Für die Schüler ist das Ticket daher kostenlos.
    • Die Tickets erhalten die Schüler über die Schule. Diese werden für ein komplettes Schuljahr ausgegeben.
  • In TeutoOWL werden die folgenden Tickets im Solidar- oder Fakultativmodell angeboten: Deutschlandticket Schule, SchülerTicket Wetsfalen und SchülerCard Bielefeld. Dabei entscheidet der Schulträger, ob das jeweilige Schülerticket im Solidar- oder Fakultativmodell angeboten wird.

  • Die Entscheidung, welches Schülerticket an einer Schule ausgegeben wird, liegt beim jeweiligen Schulträger. Die Schüler bzw. Eltern können daher nicht selbst eines der Angebote wählen.

  • Das FunTicket und FunAbo sind keine Schülertickets. Sie gelten montags bis freitags ab 14 Uhr und am Wochenende und in den Ferien ganztägig im ausgewählten Geltungsbereich. Mit dem FunTicket oder FunAbo kannst du also Fahrten in deiner Freizeit unternehmen.

    Wenn du ein Schülerticket von deiner Schule erhältst, dann gilt eine Besonderheit: Du kannst montags und freitags bereits vor 14 Uhr in dem Geltungsbereich deines FunTickets oder FunAbos fahren. Diese Besonderheit gilt jedoch nur in Kombination mit einem Schülerticket.